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05.06.2023 – PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und NABU Altenkirchen fordern:
Nationales Naturerbe Stegskopf als ökologisches Juwel schützen!

Gschwämm im Nationalen Naturerbe Stegskopf - Foto: Immo Vollmer/NI

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Altenkirchen begrüßen die erneute klare Aussage des Bundesumweltministeriums, dass der ehemalige Truppenübungsplatz Stegskopf ausschließlich für Naturschutzzwecke zur Verfügung steht, „denn er ist ein einzigartiges ökologisches Juwel“, betonten Harry Neumann und Dipl.-Biologe Immo Vollmer von der NI und Harry Sigg vom NABU Altenkirchen.

„Was kann denn noch verantwortungsloser sein, die höchstwertigsten Naturschutzflächen, die ein Land besitzt, mit Windindustrieanlagen zu überziehen, nur weil der Stegskopf‚ nicht  besiedeltes Gebiet sei? Das trifft wohl auf fast alle Nationalparks weltweit zu und ist einer der Gründe für deren hohe Akzeptanz und Interesse der Bevölkerung. Aber selbst dieses Argument hat am Stegskopf keinen Bestand, da man ja ‚nur‘ die Randbereiche mit Windkraftanlagen vollstellen wolle. Diese wären dann aber nur wenige hundert Meter von den Ortsrandlagen der Platzrandgemeinden entfernt. Will man die Mindestabstände zur Bebauung einhalten, bleiben bei ca. 2,5 x 8 km Platzfläche eben nur die zentralen und wertvollsten Bereiche für Windkraft übrig“, so die Naturschutzverbände.

Die völlig überzogenen Äußerungen von Landrat Enders sind und werden den ökologischen Herausforderungen in keiner Weise gerecht, so die Naturschutzverbände. Im Gegenteil, er habe die ökologische Krise, zu der nicht nur der Klimawandel gehöre, offensichtlich immer noch nicht verstanden. Seine Äußerungen würde man eher von der Windindustrielobby erwarten als von einem öffentlichen Amtsträger, der dem Recht und Gesetz verpflichtet ist.

Hinzu komme, dass es sich weder um kommunale noch um Landesflächen, sondern um eine Bundesfläche handele, die nunmehr zum Herzstück der Naturschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland gehöre. Der Landrat sollte stolz darauf sein, eine Nationale Naturerbefläche in seinem Kreis zu haben. Diese seien Teil von 30% der Flächen, die nach dem Beschluss der letzten Weltnaturkonferenz (COP 15) in Montreal für Naturschutzzwecke unter Schutz gestellt werden müssen.

„Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Bedeutung der Naturerbefläche Stegskopf für den Schutz und die Förderung der Biodiversität in den Mittelpunkt rückt“, so Harry Neumann, Harry Sigg und Immo Vollmer. Der Erhalt der Biodiversität sei unsere Lebensgrundlage, betonen die Naturschutzverbände. Denn der Klimawandel „bestimmt, wie wir als Menschheit in Zukunft leben, das Artensterben, ob wir auf der Erde überleben“, schreibt die weltweit renommierte Biodiversitätsforscherin Prof. Dr. Böhning-Gaese in ihrem neuen Buch „Vom Verschwinden der Arten“. Dr. Andreas H. Segerer, wissenschaftlicher Beirat der NI und Vizedirektor der Zoologischen Staatsammlung in München, ergänzt:

„In der gegenwärtigen Diskussion um Wege aus der ökologischen Krise ist eine eindimensionale Verengung des Problems auf die Klimaproblematik zu beobachten. Das Credo, dass die Klimakrise die größte ökologische Bedrohung des Planeten Erde sei, kann und darf aus wissenschaftlicher Sicht nicht unwidersprochen bleiben. Gleichzeitig folgt aber auch, dass die Konzentration auf die Bekämpfung des Klimawandels viel zu kurz greift.“

Isolierte Weltklima- oder Artenschutzkonferenzen seien kein geeignetes Mittel zur Bewältigung dieser globalen Krise. Vielmehr brauche es dringender denn je einen fachübergreifenden Ansatz, in dem die innig vernetzten und aus dem Gleichgewicht geratenen planetaren und wirtschaftlichen Prozesse zusammen gedacht würden. Also „interdisziplinäre Weltökokonferenzen“, so Dr. Segerer.

Die Nationalen Naturerbe sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherung von Wildnisflächen und Flächen zum Schutz der Biodiversität und der Artenvielfalt. Mehr noch als der Klimawandel sind der Verlust an Biodiversität, das Artensterben, die Zerstörung von Lebensräumen, die fortlaufende Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten sowie die Landwirtschaft mit ihrem Pestizideinsatz die wesentlichen Treiber der ökologischen Krise.

Hier hätte Landrat Enders genügend Betätigungsfelder, für die er auch zuständig wäre. Er könnte sich zum Beispiel darum kümmern, dass die in seinem Landkreis ausgewiesenen Naturschutz- und europäischen Schutzgebiete die Arten und Lebensräume auch tatsächlich schützen. „Denn Schutzgebiete und das Nationale Naturerbe liegen auch im ‚herausragenden öffentlichen Interesse‘, da sie unser Überleben sichern“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Erst am 23.05.2023 hatte der NI-Bundes- und Landesvorsitzende Harry Neumann nochmals an Bundesumweltministerin Steffi Lemke geschrieben und darum gebeten: „Sollte die nach wie vor fehlende Übertragung (Anm.: des Nationalen Naturerbes) an den immer wieder aufkommenden Windenergieplänen einzelner Ortsgemeinden und lokaler Politiker liegen, bitten wir Sie, wie bereits 2022 in einem Email-Schreiben an uns geschehen, auch um eine öffentliche Klarstellung, dass die Errichtung von Windenergieanlagen mit dem Status des Nationalen Naturerbes nicht vereinbar ist.“

In diesem Schreiben hatte das Bundesumweltministerium u.a. erklärt:

„Ich stimme Ihnen zu, dass das Nationale Naturerbe an Qualität und Glaubwürdigkeit verlieren würde, sollten diese Flächen nun für eine Nutzung durch Erneuerbare Energien im Raum stehen. Das Nationale Naturerbe ist das „Herzstück“ der Naturschutzpolitik des Bundes. Entscheidend dafür ist, dass die Naturerbeflächen hochwertige Lebensräume und Artenvorkommen beherbergen und auf den Flächen ausschließlich Naturschutzziele verfolgt werden. Bau und Betrieb von Windkraftanlagen widersprechen eindeutig der ausschließlichen Naturschutzwidmung des Nationalen Naturerbes. Zumal die Naturerbefläche Stegskopf im FFH-Gebiet "Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes" sowie im Vogelschutzgebiet (SPA) "Westerwald" liegt und windkraftsensible Brutvogelarten beherbergt.“

„Wie Sie richtig angemerkt haben“, … „ist die ausschließliche Naturschutznutzung vertraglich festgelegt. Damit sind auf der Naturerbefläche Stegskopf alle Nutzungen ausgeschlossen, die nicht dem Schutz, der Pflege und Entwicklung der Naturerbefläche dienen. Dies schließt auch die Nutzung als Windenergieanlagen-Standort vollständig aus.“

Mit dem in der Presse zitierten aktuellen Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser sei diese Klarstellung nunmehr erfolgt.

Dies habe nichts mit einem „Gesinnungsfeldzug“, „Ökodiktatur“, „Intoleranz“ oder „ideologischer Verblendung“ zu tun, wie Enders in der Presse zitiert werde, sondern mit dem Schutz der Biodiversität, die für das Überleben der Menschheit essentiell sei. Es wäre dem Amt eines Landrates daher angemessen, im Interesse der Sachlichkeit und des Gemeinwohls auch sprachlich abzurüsten und sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen einzusetzen.

„Wir setzen uns für einen umfassenden und ökologisch ganzheitlich ausgerichteten Natur- und Landschaftsschutz ein. Dazu gehört es zwingend, dass wir windindustriefreie, unverbaute Landschaften mit Weitblick brauchen. Nur so kann der Stegskopf von der Bevölkerung, von Wanderern und Touristen wirklich erlebt und genossen werden. Nationale Naturerbe haben den verpflichtenden Auftrag, Natur, Wälder, Wildnis und Landschaften auch für nachfolgende Generationen zu schützen und nicht zu industrialisieren. Wir erwarten mehr Respekt und Demut vor der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wie er auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Dieser darf nicht unter die Räder kommen. Das würden wir auch nicht zulassen“, so Harry Neumann, Harry Sigg und Immo Vollmer.

 

           

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