11.10.2023 – PRESSEMITTEILUNG
Reinhardswald
Zuwegung für Windenergieanlagen darf weiterhin nicht gebaut werden!
Mit aktuellen Beschlüssen hat der VGH Kassel zwar entschieden, dass Fällungen und Rodungen für die Zuwegung erfolgen dürfen, jedoch nicht im dortigen FFH-Gebiet "Weserhänge mit Bachläufen".
Auch weitere Arbeiten für den Wegebau habe das Gericht nicht zugelassen. Es fehle an einer forstrechtlichen Abwägung aller vorliegend entscheidungserheblichen Belange, so der Verwaltungsgerichtshof. Der Senat schreibe der Genehmigungsinhaberin ins Stammbuch, dass zunächst die Vereinbarkeit mit dem bundesrechtlichen Bodenrecht und die Belange des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung geprüft werden müsse, so die Naturschutzinitiative (NI).
Auch die Belange der Wasserwirtschaft, also der Trinkwasserversorgung, seien hinsichtlich des Zuwegungsausbaus laut VGH nicht vollständig ermittelt und bewertet worden, teilt die NI mit.
„Einmal mehr hat sich gezeigt, dass noch lange nicht alle Fragen geklärt sind, ob die Windenergieanlagen im Reinhardwald tatsächlich errichtet werden können. Wir werden jedenfalls aus Gründen des Landschafts-, Natur- und Biodiversitätsschutzes alles dafür tun, dies zu verhindern", so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Blick auf den unverbauten Reinhardswald - Der Reinhardswald ist ein über 20.000 ha großes, bislang weitgehend unzerschnittenes und bis zu 472 m hohes Mittelgebirge des Weserberglandes. Er ist ein Ort der Sagen und Legenden, besonders bekannt durch das Dornröschenschloss Sababurg und die Brüder Grimm.