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23.10.2016

Gemeinsame Pressemitteilung NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. VLAB

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) warnen vor der Aufhebung des Natur- und Artenschutzes durch „Ausnahmen vom Tötungsverbot“.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (BaWü) konterkariert nationale und internationale Bemühungen zum Erhalt der Biodiversität!

Am 01.07.2015 erließ das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg pünktlich zur Ferienzeit eine Verordnung, die nichts anderes darstellt, als eine Genehmigung zum Töten von Vögeln (Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen, Az.: 62-8850.68).

Damit sollen die Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 BNatSchG) für windenergieempfindliche Vogelarten ohne öffentliche Diskussion im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren außer Kraft gesetzt werden. Derartige Verfahren werden in der Regel ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände durchgeführt.

Dieses in höchstem Maße undemokratische Vorgehen wird mit der Privilegierung von Windenergieanlagen begründet. Welch ein absurdes Vorgehen, gibt man doch vor, die Artenvielfalt durch die angebliche CO2-Einsparung bei der Stromerzeugung mit Windindustrieanlagen erhalten zu wollen. Und dies ausgerechnet in einer Zeit, in der die Biodiversität mehr denn je gefährdet ist. Nicht von ungefähr haben die Vereinten Nationen die Jahre 2011 bis 2020 zur „UN-Dekade der Biodiversität“ erklärt.

Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Es müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um die biologische Vielfalt - also die genetische Vielfalt, die Vielfalt der Arten und die Vielfalt der Lebensräume - zu erhalten. Destruktive und irreparable Eingriffe in unsere Natur- und Kulturlandschaft, wie das Errichten von Windindustrieanlagen sowie der dafür notwendige Bau von Zufahrtswegen und Kranstellplätzen zerstören über Jahrhunderte gewachsene Strukturen und führen alle Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität ad absurdum. Der Bau von Windkraftanlagen ist keineswegs gleichzusetzen mit aktivem Klimaschutz. Die über 26.000 zumeist ineffizienten Windindustrieanlagen in Deutschland leisten jedenfalls keinen Beitrag zur Senkung der CO2 Emissionen. „Im Gegenteil, der CO2 Ausstoß ist sogar gestiegen“, betonten Johannes Bradtka, Vorsitzender des Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB) und Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender Baden-Württemberg der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Dennoch werden nun besonders kollisionsgefährdete Arten wie Rotmilan, Auerhuhn oder Schwarzstorch dem Windkraftausbau geopfert. Um diese Arten verwaltungstechnisch und juristisch „in den Griff“ zu bekommen, wird versucht, möglichst genaue Kriterien festzulegen, ab wann das Risiko einer Tötung gegeben ist. Beim Rotmilan werden sogenannte „Dichtezentren“ und bestimmte Abstände zu den Horsten festgelegt. Dieses “Dichtezentrum” einer Art ist fachlich allerdings nicht haltbar, es stellt nicht die realen Vorgänge in der Natur dar, wenn es um die Besiedelung einer Landschaft durch eine Vogelart geht. Dennoch kann nun mit Hilfe dieser ‚Definition eines Vogelverhaltens‘ festgelegt werden, dass der gesetzlich strenge Schutz für den prioritär zu schützenden Greifvogel außerhalb der “Dichtezentren” praktisch und faktisch nicht mehr besteht. Gleichzeitig setzen die Verfechter der Windkraft, wenn nötig, die Argumente der „Flexibilität“ und „Anpassung“ ein, um Windkraft trotz Kollision mit den Artenschutz-Rechtsvorschriften durchzusetzen – frei nach dem Motto: „Die Arten können sich ja anpassen“. Diese Vorgehensweise wird zwangsläufig dazu führen, dass Windkraftbetreiber gar keine artenschutzrechtlichen Prüfungen mehr durchführen und vielmehr mit Hilfe der Genehmigungsbehörden den direkten Weg über die Ausnahmegenehmigung gehen, befürchten die beiden Naturschutzverbände. Als Konsequenz würde sich eine naturschutzfachliche Überprüfung der Bauanträge für Windkraftanlagen erübrigen.

„Neuerdings kursieren auf der Grundlage des § 45,7 BNatSchG Anleitungen im Internet, die als „Handbücher zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot“ fungieren können und von Landesregierungen für Windkraftbetreiber geschrieben sind. Ein Beispiel dafür kommt einmal mehr aus Baden-Württemberg. In einem internen Papier wird beschrieben, wie Windkraftanlagen trotz Rotmilan-Vorkommen verwirklicht werden können“, kritisierte Harry Neumann.

„Was steckt wirklich hinter dieser Verordnung zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windkraftanlagen? Sind Windkraft-Lobbyisten wieder ein Stück vorangekommen in ihrem durchschaubaren Unterfangen, unsere Natur und Landschaft unter dem Deckmäntelchen ‚Klimaschutz‘ gänzlich auszubeuten und ihren Gewinn zu maximieren?“, fragt Johanes Bradtka, Vorsitzender des Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. (VLAB).

„Wir stellen uns diesem „Freibrief zum Töten“ von unzähligen geschützten Arten entgegen und fordern von der baden-württembergischen Landesregierung die sofortige Zurücknahme dieser ideologisch motivierten und verantwortungslosen Verordnung und zukünftig den Klimaschutz als Teil des Naturschutzes zu sehen und nicht als dessen Voraussetzung.“, betonte der Biologe Dr. Wolfgang Epple, Länder- und Fachbeirat Baden-Württemberg der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

 

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