Pressemitteilungen

Alle NI-Pressemitteilungen auf einen Blick.

Wolf ist freigelassen – Senatorin erfüllt Forderungen der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

HH / „Der Wolf von Hamburg wurde in die Freiheit entlassen. Damit hat die Umweltsenatorin die Forderungen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfüllt. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes waren nicht gegeben, wie die NI der Senatorin über eine Anwaltskanzlei mitteilen ließ“, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der NI.

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NI: Von dem Wolf aus Hamburg geht keine Gefahr aus – NI fordert: Wolf umgehend freilassen!

HH / „Nach neuen Erkenntnissen steht fest, dass es keinen Angriff auf die verletzte Frau durch den Wolf gegeben hat. Zeugen und verschiedene Presseorgane teilen mit, dass der Wolf in Todesangst und beim Versuch zu flüchten, die gestürzte Frau lediglich mit seiner Pfote im Gesicht verletzt hat“, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der NI in Niedersachsen und Hamburg.

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Naturschutzinitiative e.V. (NI): Wolf aus Hamburg wieder frei lassen!

HH / Am Abend des 30.03.2026 wurde nach Medienberichten ein Wolf durch die Polizei mit einer Schlinge in der Hamburger Binnenalster gefangen. Das Tier wurde anschließend in das Wildgehege Klövensteen im Hamburger Stadtteil Rissen gebracht.

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Naturschutzinitiative e.V. (NI): Normenkontrollklage gegen Biberverordnung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg / Die NI hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zur neuen Biberverordnung (BiberVO) eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs dieser Verordnung gestellt.

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07.04.26 | Wolf ist freigelassen – Senatorin erfüllt Forderungen der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

HH / „Der Wolf von Hamburg wurde in die Freiheit entlassen. Damit hat die Umweltsenatorin die Forderungen der Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfüllt. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes waren nicht gegeben, wie die NI der Senatorin über eine Anwaltskanzlei mitteilen ließ“, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der NI.

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02.04.26 | NI: Von dem Wolf aus Hamburg geht keine Gefahr aus – NI fordert: Wolf umgehend freilassen!

HH / „Nach neuen Erkenntnissen steht fest, dass es keinen Angriff auf die verletzte Frau durch den Wolf gegeben hat. Zeugen und verschiedene Presseorgane teilen mit, dass der Wolf in Todesangst und beim Versuch zu flüchten, die gestürzte Frau lediglich mit seiner Pfote im Gesicht verletzt hat“, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der NI in Niedersachsen und Hamburg.

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31.03.26 | Naturschutzinitiative e.V. (NI): Wolf aus Hamburg wieder frei lassen!

HH / Am Abend des 30.03.2026 wurde nach Medienberichten ein Wolf durch die Polizei mit einer Schlinge in der Hamburger Binnenalster gefangen. Das Tier wurde anschließend in das Wildgehege Klövensteen im Hamburger Stadtteil Rissen gebracht.

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24.03.26 | Naturschutzinitiative e.V. (NI): Normenkontrollklage gegen Biberverordnung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg / Die NI hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zur neuen Biberverordnung (BiberVO) eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs dieser Verordnung gestellt.

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12.03.26 | Mit dem Wolf leben lernen – NI lädt zum 2. Wolf-Samstag in Baden-Württemberg ein

Baden-Württemberg / Die Sympathie und Unterstützung für den Hornisgrinde-Wolf ist ungebrochen und das Interesse am 1. Wolf-Samstag im Schwarzwald war überwältigend, so dass die NI alle Natur- und Wolfsfreunde zum 2. Wolf-Samstag einlädt.

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11.03.26 | 1. Wolf-Samstag der NI: Großer Erfolg

Baden-Württemberg / Über 60 Teilnehmer hatten sich zum ersten Wolf-Samstag am Hundseck in der Nähe des Nationalparks Baden-Württemberg eingefunden, um Informationen zum Wolf Hornisgrinde zu erhalten. Besonders groß war die Freude bei der NI und den Teilnehmern, als Sportmanager Thomas Reister eine Spende in Höhe von 25.000,00 € an die NI überreichte.

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11.03.26 | Großer Erfolg: Hornisgrinde-Wolf darf auch zukünftig nicht abgeschossen werden

Baden-Württemberg / Um Mitternacht ist die nach Auffassung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) rechtswidrige Abschussgenehmigung für den Grauwolf-Rüden 2672m an der Hornisgrinde abgelaufen, ohne dass es dem „Spezialteam“ gelungen wäre, den Wolf nach wochenlanger Hatz zu erschießen.

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05.03.26 | Naturschutzinitiative e.V. (NI): Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz strikt ab. Das ist ein Rückfall in die Zeiten der Ausrottung, die doch eigentlich der Vergangenheit angehören sollten.

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05.03.26 | Aktion zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfes sofort stoppen! Verlängerung der Abschussgenehmigung rechtlich und ethisch nicht haltbar!

Zu der von den Umweltorganisationen NABU und BUND Baden-Württemberg geforderten Verlängerung der Jagd auf den „Hornisgrinde-Wolf“ meldet sich die Naturschutzinitiative (NI), die nunmehr im Hauptsacheverfahren gegen die Abschussgenehmigung klagt, zu Wort.

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© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
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