NI: Abschuss von Kormoranen rechtswidrig und keine Lösung
Forderungen nach einer weitgehenden Bejagung des KormoranKormoran Wenige Vögel werden so kontrovers und auch emotional behandelt wie der Kormoran. Für Gewässernutzer ist es ein „böser schwarzer fischfressender Vogel“. s und auch anderer fischfressender Vögel wie Graureiher und Gänsesäger erteilt die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) eine Absage. Das sei zu kurz gedacht, so der Naturschutzreferent der NI, Dipl.-Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI .
Anlass sind auch zuletzt in der Rhein-Zeitung zu lesende Feststellungen, dass es einen Zusammenhang gäbe zwischen dem Bestandsanstieg des Kormorans, dem Rückgang von Fischarten, die eine ökologische Schlüsselrolle spielen und der Verschlechterung des ökologischen Gewässerzustandes.
„Der Kormoran kann als fischfressende Art zwar durchaus einen merklichen Einfluss auf die Bestände von Fischen haben, aber die Tätigkeit eines tierischen Beutegreifers würde niemals zu bestandsbedrohenden Zuständen bei einer Fischart führen. In der Natur herrschen meist deutlich vielschichtigere Verkettungen vor, und bei problematischen Zuständen erweist sich fast immer der Mensch als der eigentliche Verursacher.“
Kommunale Abwässer, Mikroschadstoffe, intensive Landwirtschaft
„Wenn wir für den Zeitraum der letzten 20 Jahre eine andere Korrelation zwischen der Intensivierung der LandwirtschaftLandwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauen (mit Ausbringung von Nährstoffen auf Felder, Zunahme an Maiskulturen – auch zur Verstromung – oder der Verlagerung der Rinderhaltung von der Weide in den Stall) gegen die Verschlechterung der ökologischen Gewässerqualität bilden, so bekämen wir sicher auch eine hochsignifikante Korrelation“, so die Annahme des Biologen Vollmer. Hatte man durch den Bau von Kläranlagen seit den 90er Jahren das Problem des kommunalen Nährstoffeintrages deutlich reduzieren können, so gelinge trotz immer weiter verschärften Verordnungen kein wirklicher Durchbruch bei landwirtschaftlichen Einträgen. Auch das Problem der kommunalen Abwässer sei gerade in ländlichen Räumen noch stark, da viele Kommunen noch nicht über eine Trennung von Regenwasser und Abwasser verfügten. Neu hinzugekommen seien auch diverse chemische Mikroschadstoffe. Nach wie vor bestünden an Nister und anderen Fließgewässern noch erhebliche gewässerstrukturelle Defizite.
Wolfgang Burens, Vogel- und Gebietskenner und aktives NI-Mitglied, weist darauf hin, dass ein anderer Indikator für die Ursache der gewässerökologisch verheerenden Entwicklungen auch das jüngere Einbrechen der Wasseramsel- und Gebirgsstelzenbestände sei. Und diese würden nicht durch den Kormoran dezimiert. „Gerade die trockenen Frühjahre in den letzten Jahren wirken dabei wie ein Brandbeschleuniger, so dass bei Niedrigwasser schon Anfang März die Selbstreinigungskräfte der Bäche und Flüsse zusammenbrechen. Es riecht dann kilometerweit nach Fäkaleinträgen. Diese Einflüsse schädigen die Fließgewässer und all ihre Bewohner bereits in den Oberläufen“, so Wolfgang Burens.
Bejagung rettet kein Ökosystem
Der zuletzt aus Fischschutzkreisen vorgetragenen Forderung nach einer Bejagung des Winterbestandes von Kormoran und weiteren fischfressenden Vögeln widerspricht auch Antonius Kunz vom GNOR-Arbeitskreis „Westerwald“: „Selbst wenn man alle Kormorane Deutschlands oder gar in der gesamten EU erschießt, dann lässt sich das Ökosystem der Nister nicht so retten.“
Bejagung reiner Aktionismus
Nach dem aktuellen Kormoran-Monitoring für Rheinland-Pfalz sei eine nachweisbare Bestandsreduktion durch Bejagung in Rheinland-Pfalz bisher nicht festzustellen. Ein flächiger, landesweiter Abschuss von Kormoranen würde zu keiner zufriedenstellenden Lösung führen ‒ weder für Fische noch für Kormorane.
Gerade die Bejagung des Winterbestandes sei völlig kontraproduktiv und reiner Aktionismus, so die NI. Der Winterbestand der Vögel unterliege viel stärker als der Sommerbestand einer starken Fluktuation. Eine „letale Vergrämung“ könne nicht funktionieren, da einerseits tote Vögel nur begrenzt lernfähig seien, eine Lenkungswirkung bei breitflächiger Bejagung nicht eintrete und die Vögel im Winterhalbjahr den Aufenthaltsort auf die ergiebigsten Nahrungsquellen konzentrierten. Gewässer mit reduziertem Fischbestand werden erst einmal verlassen, da sich der energetische Aufwand für die Vögel nicht lohne. Dagegen bringe das fortwährende Hin- und Herscheuchen durch Bejagung unter dem Strich einen höheren Energie- und Nahrungsbedarf des Kormorans und sei somit auch im Interesse des Fischschutzes kontraproduktiv.
Bejagung europarechtswidrig – NI lässt Abschussgenehmigungen juristisch prüfen
Gänzlich europarechtswidrig und ethisch nicht zu verantworten ist nach Auffassung der NI die breitflächige Bejagung des Winterbestandes von Kormoranen wie von anderen Vogelarten, eine Forderung, wie sie im RZ-Bericht für den Gänsesäger angedeutet wurde. „Wer hier im Winterhalbjahr Zugvögel wie den Gänsesäger erschießen möchte, jagt möglicherweise unwissentlich im Sommerbestand v.a. der skandinavischen Länder.“
„Dass Zugvogelkonzentrationen im Winter einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen, sollte sich auch bei den Fischbiologen und der ARGE Nister herumgesprochen haben. Wir werden daher Abschussgenehmigungen in Rheinland-Pfalz einer grundsätzlichen rechtlichen Prüfung zuführen“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI. Immerhin seien im Winterhalbjahr 2019/20 landesweit 1.186 der geschützten Kormorane abgeschossen worden.
„Entgegen allen Äußerungen der ARGE Nister ist bis heute nichts Grundlegendes unternommen worden, um die Nähr- und Mikroschadstoffeinträge als Kernursachen für das Kollabieren der Fluss-Ökosysteme zu reduzieren“, so der Eindruck von Wolfgang Burens und Immo Vollmer. „Statt die bekannten Ursachen zu beheben, wird seit Jahren wiederkehrend der Kormoran für das Zusammenbrechen ganzer Fluss-Ökosysteme verantwortlich gemacht, und es wird mehr- oder weniger zur Vernichtung gesetzlich geschützter Vogel aufgerufen.“
Biodiversität als Ganzes in den Blick nehmen
„Der NI liegt der Erhalt der Biodiversität als Ganzes am Herzen, wobei Fische, Vögel, Wasserinsekten oder die bedrohte Perlmuschel gleichwertig zu sehen sind. Dem Kormoran als ‚bösen Buben‘ die Hauptschuld zuzusprechen, ist aber nur eine aktionistische Scheinlösung, die nicht funktioniert. Dagegen wird weitere wertvolle Zeit vertan, in der die eigentlichen Probleme nicht energisch angegangen werden“, so die Naturschützer von der NI.
Ansprechpartner:
Kormoran
Wenige Vögel werden so kontrovers und auch emotional behandelt wie der Kormoran. Für Gewässernutzer ist es ein „böser schwarzer fischfressender Vogel“.
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„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
Mehr Naturschutz wagen! Biodiversität schützen!
In einem 16-seitigen Papier an alle Bundestagsabgeordneten und die Verhandlungsführer aus SPD, B90/Die Grünen und FDP fordert die NI mehr Einsatz für den Schutz der Natur und der Biodiversität.
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